Heizöl - Diesel - Baustellenbetankung
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 Heizöl Sammelbestellungen

 

Alle für Einen?

Billig ist nicht gleich günstig! Unter diesem Motto kann man ein aktuelles Urteil des Amtsgerichtes Pirmasens sehen, welches eine ältere Entscheidung des Landgerichtes Konstanz
aus dem Jahre 1986 bestätigt. Ausserdem hat jetzt auch das Landgericht Hechingen sich in einem streitigen Verfahren dieser Meinung angeschlossen:


Bei Heizöl-Sammelbestellungen ist von einer gesamtschuldnerischen Haftung gemäss §§ 421 und 427 BGB aller an der Sammelbestellung teilnehmenden Personen auszugehen, da eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) entstanden ist. Der Zweck dieser GbR war es, gemeinschaftlich einen günstigeren Kaufpreis für Heizöl zu erzielen. Dies hat zur Folge, dass alle Teilnehmer dem Heizöllieferanten gegenüber haften, wenn ein oder mehrere Teilnehmer die Rechnung(en) nicht bezahlen oder wenn einer der Belieferten im Nachhinein die Rechnung nicht bezahlt, weil er angeblich das Heizöl gar nicht selber bestellt oder nicht gewollt habe.

Eine Gesamthaftung liegt auch dann vor, wenn vom Lieferanten zunächst Einzelrechnungen an die jeweiligen Sammelbesteller-Kunden verschickt worden sind. Die gesamtschuldnerische Haftung erstreckt sich somit auch auf alle anfallenden Kosten und Zinsen!

Im Ernstfall kehrt sich der vermeintliche Preisvorteil einer Sammelbestellung also schnell in sein Gegenteil um.