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Thiel Mineralöl GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme
unserer Ware oder sonstiger Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Die
Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, telefonisch oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf
elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Nimmt die
Thiel Mineralöl GmbH das Angebot des Kunden nicht innerhalb der vorgenannten Frist an,
gilt dies als Ablehnung des Angebotes.
2. Sammelbestellungen (1) Bei Sammelbestellungen haftet jeder Einzelne, der
Sammelbestellung "beigetretene" Kunde, für die Gesamtlieferung bzw. den Ausgleich des
darauf entfallenden Kaufpreises/Zahlbetrages insgesamt, und nicht nur für den Anteil, mit
welchem er persönlich beliefert wurde. Gesamtschuldnerische Haftung nach §§ 421 und 427
BGB.
3. Preise (1) Soweit kein Preis vereinbart ist, erfolgt die Berechnung zu dem am Liefertag -
für die gelieferte und abgenommene Menge - bei uns allgemein gültigen Preis.
(2) Weicht die Abnahmemenge von der bestellten Menge ab, behalten wir uns vor, den Preis
gemäß unserer Staffelpreisliste zu ändern
4. Widerrufsbelehrung
(1) Ab dem Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch uns gilt der vereinbarte Preis bis zur
Lieferung, unabhängig davon, wie der Marktpreis für Heizöl sich entwickelt und wann die
Lieferung stattfindet. Wir weisen darauf hin, dass das Widerrufsrecht für Verbraucher bei
Lieferverträgen über Heizöl gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen ist. Bei
Stornierung der Bestellung stellen wir den entgangenen Gewinn, eine Stornogebühr und
gegebenenfalls den Wertverlust des Heizöls vom Zeitpunkt der Bestellung bis zum Zeitpunkt
der Stornierung in Rechnung.
5. Lieferung
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
(2) Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Mengen erfolgt bei Anlieferung
durch Tankwagen mit geeichten Messvorrichtungen mittels dieser. Sie ist bindend für den
Käufer und wird der Berechnung zu Grunde gelegt.
(3) Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
(4) Angaben der Verkaufenden zu Lieferfristen sind unverbindlich.
(5) Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch mangelfreier Tankanlagen.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen, zu verlangen.
6. Lieferhindernisse, höhere Gewalt
(1) Ereignisse oder Umstände, die uns die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd, ganz oder teilweise unmöglich
machen, und zwar gleich, ob sie bei uns selbst oder unseren Lieferanten eintreten oder
vorliegen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben,
einzuschränken oder hinsichtlich des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Dem
Käufer stehen keine Schadensersatzansprüche zu. Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
(2) Führen außergewöhnliche Ereignisse oder höhere Gewalt zu einer Erhöhung der
Einstandskosten bei der Thiel Mineralöl GmbH oder nimmt Thiel Mineralöl GmbH zur
Aufrechterhaltung der Lieferung bisher nicht oder nicht in diesem Umfang genutzte
Bezugsquellen in Anspruch, die zu einer Erhöhung der Einstandskosten führen, so kann
Thiel Mineralöl GmbH den Preis erhöhen. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines
Festpreises. Hierüber hat Thiel Mineralöl GmbH den Kunden unverzüglich zu informieren.
Innerhalb einer Woche nach dieser Mitteilung kann der Kunde die Preiserhöhung ablehnen;
Thiel Mineralöl GmbH kann von dem Vertrag zurücktreten.
7. Gewährleistung und Haftung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern gelten
die nachstehenden Regelungen.
(2) Handelsüblich zugelassene und technisch unvermeidbare Schwankungen in
Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Beanstandungen
sind spätestens binnen 3 Tagen in Textform anzuzeigen.
(3) Wir behalten uns die Möglichkeit der Nachprüfung vor. Dafür muss die Ware im
Originalzustand erhalten bleiben. Proben gelten nur dann als Nachweis für die tatsächlichen
Eigenschaften der beanstandeten Ware, wenn uns Gelegenheit gegeben wurde, uns von
einer einwandfreien Probenentnahme zu überzeugen. Im Reklamationsfall ist jeweils eine
Probe und ein Rückstellmuster für eine eventuelle Gegenprobe zu entnehmen. Die Kosten
der Nachprüfung trägt die unterliegende Partei.
(4) Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
(5) Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist diese
wirtschaftlich unverhältnismäßig, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus
von uns zu vertretenden Gründen, oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde
nach seiner Wahl berechtigt, Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln verjähren nach Ablauf eines Jahres,
nachdem der Kunde die Ware empfangen hat, soweit nicht zwingend gesetzlich anders
geregelt.
(7) Bei sonstigen Ansprüchen des Kunden haften wir vertraglich und außervertraglich nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, in
jedem Fall aber beschränkt auf den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(8) Die gesetzliche Haftung für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(9) Sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche
Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang des vollständigen
Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer vor.
(2) Der Kunde hat uns von allen Zugriffen Dritter, etwa Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
sowie sonstigen Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich zu unterrichten. Der
Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen unsererseits gegen Zugriffe Dritter
entstehen. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
(3) In laufender Geschäftsbeziehung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum an der
Ware bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen ihn vor. Die Einstellung
einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren
Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im
ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des/der Rechnungsendbetrages/-beträge unserer Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig von etwaiger
Verarbeitung der Ware. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung
unbeschadet unseres Rechts, die Forderung selbst einzuziehen, ermächtigt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht im
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen,
dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Wird Vorbehaltsware mit Ware des Kunden in der Weise vermischt, dass die Ware des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum.
Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Verhält sich der Kunde vertragswidrig, insbesondere wenn er seiner
Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten; in dem Falle ist der Kunde verpflichtet, sämtliche in seinem Besitz
befindliche Vorbehaltsware unverzüglich auf seine Kosten an eines unserer Abgangslager
zurückzugeben. Nach unserer Wahl können wir die Ware auch selbst zurücknehmen. Der
Kunde gestattet uns für den Fall des Rücktritts schon heute das ungehinderte Betreten des
von ihm genutzten Grundstücks. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Erlös ist
abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden
anzurechnen.
9. Zahlungen
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit der
Lieferung fällig. Der Tag der Lieferung der Ware gilt gleichzeitig als Rechnungsdatum und ist
für die Errechnung der Zahlungsfristen maßgebend. Die Zahlung ist nur dann rechtmäßig,
wenn wir über den Gegenwert mit Wertstellung an dem auf der Rechnung angegeben
Fälligkeitstag auf unserem Bankkonto verfügen können. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung
werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kreditgewährung, mindestens
jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt
gegebenen Basiszinssatz berechnet. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz.
(2) Haben wir mit dem Kunden zur Einziehung der Forderungen ein Lastschriftverfahren, z.
B. auf Grund eines Abbuchungsauftrages oder einer Einzugsermächtigung (z. B.beim
Wärmeabo), vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der vom
Kunden zu vertreten ist, so werden sämtliche Restforderungen aus der Geschäftsbeziehung
zwischen uns und dem Kunden sofort fällig.
(3) Ein Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
10. Rechtsanwendung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt unter Ausschluss
ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien
maßgebende Recht am Sitz der Gesellschaft.
(2) Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist die Versandstelle/Lieferstelle. Erfüllungsort für
die Zahlungen sowie die sonstigen Leistungen ist der Sitz der Gesellschaft.
(3} Sofern der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist
der Gerichtsstand Völklingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem
Wohnsitz zu verklagen.
11. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so bleiben diese
Bedingungen im Übrigen voll wirksam. Die Parteien sind bereits jetzt einig, dass die
unwirksame durch eine wirksame, beiden Vertragsparteien zumutbare Regelung ersetzt
werden soll, die dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten wirtschaftlichen Zweck
am nächsten kommt.

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Von der Bestellung bis zum Heizöl-Abo

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